Service
Besonders gern bin ich für Sie im Arbeitsrecht auf der Arbeitnehmerseite tätig. Hier berate ich Sie, vertrete Sie gegenüber dem Arbeitgebern und anderen oder aber auch beim Arbeitsgericht. Hier müssen oft kurze Fristen, wie Klagefristen und Ausschlussfristen beachtet werden. Es gilt zahlreiche Regelungen verstreut auf viele Einzelgesetze und Verordnungen, aber auch zunehmend europarechtliche Vorschriften und Rechtsprechung zu beachten. Bei Problemen, die im Arbeitsrecht schnell die eigene Existenz bedrohen können, sollten Sie sich rasch Klarheit über Ihre Rechte und Ansprüche verschaffen und sich nicht davor scheuen, kompetenten Rechtsrat zu suchen.
Von A wie Abfindung bis Z wie Zeugnis z.B.
- Prüfen und Aktualisieren von Arbeitsverträgen einschließlich AGB-Kontrolle
- Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsvertrag ( z.B. Vergütung, Überstunden, Sonderzahlungen, Boni, Urlaub- und Urlaubsabgeltung)
- Mindestlohn / Lohnuntergrenzen
- Abmahnung
- Kündigungen (ordentliche und fristlose Kündigungen, Änderungskündigung)
- allgemeiner und besonderer Kündigungsschutz (z.B. für Schwangere, Personen in Elternzeit, Schwerbehinderte, Betriebsräte)
- Aufhebungsverträge
- Abwicklungsvereinbarungen
- Abfindung (wann und wie hoch?)
- Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung
- BEM- Verfahren nach längerer Arbeitsunfähigkeit
- Sicherung der Ansprüche bei Arbeitsunfällen
- betriebliche Altersvorsorge nach BetrAVG
- Rechtsfolgen bei Betriebsänderungen und Verkauf des Unternehmens
- Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit) nach AÜG
- Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten (Betriebsvereinbarungen, Sozialplan)
- tarifvertragliche Ansprüche
Im Bereich des Sozialversicherungsrechts berate ich Sie und vertrete Sie gegenüber Vertragspartnern, Sozialversicherungsträgern (Krankenkassen, Berufsgenossenschaft und Rentenversicherung) und anderen Behörden (BA für Arbeit, ZBFS, insbesondere Versorgungsamt, Integrationsamt und Integrationsfachdienste) sowie den Sozialgerichten
- Schwerbehindertenrecht nach SGB IX (z.B. Anerkennung des GdB, Schwerbehindertenausweis, Gleichstellung, Zusatzurlaub, Präventionsverfahren, Zustimmung bei Kündigung durch Integrationsamt)
- Krankengeld
- Verletztengeld
- Reha-Maßnahmen
- Erwerbsminderungsrente
- Elterngeld
- Krankenkassenbeitragsrecht (freiwillig Versicherter)
Für Kleinunternehmer und Selbständige / Freiberufler übernehme ich das Vertrags- undForderungsmanagement (Inkasso). Hier ist insbesondere konsequente, zeitnahe Kontrolle von einzelnen Maßnahmen, Fristen und Zahlungseingangsüberwachung notwendig. Hier kann ich Sie entlasten, damit Sie sich auf Ihre eigentliche Arbeit konzentrieren können.
- Vermeidung von Forderungsausfällen durch Vertragsgestaltung und Dokumentation
- Geltendmachung Verzugsschaden (Zinsen u.a.)
- vorgerichtliche Mahnschreiben
- Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheid
- Ratenzahlungsvereinbarung mit Schuldner und Zahlungsüberwachung
- Zwangsvollstreckungsmaßnahmen (Gerichtsvollzieherauftrag, Konto- und Gehaltspfändung etc.)