Kennen Sie schon das Bürokratieentlastungsgesetz?
Seit dem 01.01.2025 in Kraft und es hat mal wieder in einigen arbeitsrechtlichen Gesetzen Änderungen gebracht.
Und wenn Sie jetzt meinen, dass es einfacher wird - weit gefehlt, man sollte sehr genau hinschauen, wann gilt die "angestaubte" Schriftform so mit Papier und Unterschrift und wann reicht die Textform, z.B. eine Mail??
Wichtiges Beispiel Dokumentation der Arbeitsbedingungen nach Nachweis-Gesetz, früher Schriftform, jetzt Textform möglich.
ABER keine Regel ohne Ausnahme: gilt nicht für Branchen nach dem Schwarzarbeitsgesetz, z.B. Gastronomie, Bau, Gebäudereinigung ....




