Honorar

Meine anwaltliche Dienstleistung kostet, wie jede andere Dienstleistung auch, selbstverständlich Geld. Niemand sollte sich davon abhalten lassen, zum Anwalt zu gehen, weil man der Meinung ist, das sei unbezahlbar. Es gehört für mich zum guten Ton, dass ich mit Ihnen über das Honorar offen spreche. Je nach Auftragsumfang gibt es verschiedene Möglichkeiten.

Zur Orientierung folgende Eckpunkte:

Reine Beratung (persönlich, aber auch per Telefon und Email)

  • Erstberatung ist bei Verbrauchern / Privatpersonen gesetzlich gedeckelt auf max. € 190,00 netto zzgl. derzeitiger Umsatzsteuer also max. € 226,10, je nach Aufwand und Beratungsgegenstand auch darunter, entsprechend der persönlichen Vereinbarung mit Ihnen
  • Mehrfache Beratungen über längeren Zeitraum zu verschiedenen Streitpunkten in der Regel Pauschalhonorar nach Aufwand gemäß Vereinbarung

 

Vertragsgestaltung-, Prüfung oder Änderung

  • je nach Auftragsumfang und Schwierigkeit zu vereinbarendes Stundenhonorar bzw. Pauschalhonorar ggfs. mit individuellen Zahlungsvereinbarungen

 

sonstige außergerichtliche Tätigkeit (Korrespondenz mit Gegner und Dritten)

  • Bemessung nach Gegenstandwert (den ich Ihnen erläutere) und Höhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • im Sozialrecht  Rahmengebühren nach RVG
  • Pauschalhonorar nach Aufwand und Schwierigkeit gemäß Vereinbarung

 

Prozesstätigkeit / Gerichtsverfahren

  • Bemessung nach Gegenstandwert (den ich Ihnen erläutere) und Höhe nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • im Sozialrecht  Rahmengebühren nach RVG

jeweils zuzüglich Auslagen und Reisekosten

 

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, rechne ich, soweit Versicherungsschutz besteht und Deckungszusage erteilt wird, gerne hierüber ab, dann benötige ich von Ihnen folgende Angaben:

  • Name und Adresse der Versicherung
  • Versicherungsscheinnummer
  • Schadennummer soweit vorhanden
  • mitversicherter Personenkreis
  • Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung

 

Bedenken Sie bitte, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht immer alle Kosten übernimmt, insbesondere nicht die Reisekosten zu auswärtigen Gerichtsterminen oder in bestimmten Verfahren in einzelnen Rechtsgebieten. Im Einzelfall erläutere ich Ihnen gerne, was die Versicherung zahlt und welcher Anteil von Ihnen zu entrichten ist.

Wenn Sie Geringverdiener sind und keine Rechtsschutzversicherung haben, gibt es noch die Möglichkeit der Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe. Wird diese auf einem bestimmten bundesweit einheitlichen Formular mit allen Nachweisen bei Gericht beantragt und vom Gericht bewilligt, erhalte ich meine Vergütung aus der Staatskasse. Sie sollten aber darauf achten, dass die Staatkasse innerhalb eines bestimmten Zeitraums Sie zur (teilweisen) Rückforderung heranziehen kann, wenn Sie später wieder mehr Geld verdienen, dies wird in der Regel jährlich kontrolliert.

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