Anwalt muss seiner blinden Mandantin vorlesen
- mit echter selbstbestimmter Teilhabe hat die Entscheidung des LSG Bayern vom 16.01.2025 nicht viel zu tun:
Kein Anspruch auf barrierefreie Gerichtsunterlagen einer fast erblindeten Partei (hier eine Ärztin) auf Audiodokumente, sondern das Gericht meint, der Prozessanwalt solle vorlesen, zu mindestens dann, wenn die Dateien überschaubar seien und sie sich so über den Sachstand informieren könne! Es sei eine berufsrechtliche Verpflichtung des Anwalts, der Mandantin vorzulesen. Die Anwaltschaft hat ja sonst nichts zu tun ....
Quelle: LSG Bayern Beschluss vom 16.01.2025 - L 2 U 313/24 B ER




