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BSG: Kein Unfallversicherungsschutz zwischen "Home Office" und Küche

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Gesetzlicher Mindestlohn für Bereitschaftszeiten

Der gesetzliche Mindestlohn ist für jede geleistete Arbeitsstunde zu zahlen. Zur vergütungspflichtigen Arbeit rechnen auch Bereitschaftszeiten, während derer sich der Arbeitnehmer an einem vom Arbeitgeber bestimmten Ort - innerhalb oder außerhalb des Betriebs - bereithalten muss, um bei Bedarf die Arbeit aufzunehmen.

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Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

Der Arbeitgeber schuldet den gesetzlichen Mindestlohn für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde. Er erfüllt den Anspruch durch die im arbeitsvertraglichen Austauschverhältnis als Gegenleistung für Arbeit erbrachten Entgeltzahlungen, soweit diese dem Arbeitnehmer endgültig verbleiben.

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Inanspruchnahme von Elternzeit - Schriftformerfordernis

Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll.

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Rechtsprechung kirchliche Arbeitgeber

Wieder hat der EuGH richtungsweisende Grundsätze für die Anwendung des deutschen Rechts, hier bei Bewerbern ohne Religionszugehörigkeit, definiert: Kirchliche Arbeitgeber haben eine Sonderstellung. Bislang durften sie Stellen auch ausschließlich an Bewerber mit einer bestimmten Konfession vergeben.

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Neues Recht für Ausschluss- und Verfallklauseln ab 01.10.2016: Textform statt Schriftform

§ 309 Nr. 13 BGB wurde mit Wirkung zum 01.10.2016 geändert. Unwirksam ist danach in AGB eines Arbeitsvertrag eine Bestimmung, durch die Anzeigen oder Erklärungen, die dem Verwender (= Arbeitgeber) gegenüber abzugeben sind, an eine strengere Form als die Textform i.S.d. § 126 b BGB gebunden werden.

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Änderungskündigung wegen krankheitsbedinger Leistungsminderung

Der beklagte Arbeitgeber betreibt eine Spielbank und beschäftigt regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer. Der 1955 geborene Arbeitnehmer und Kläger ist dort seit 1980 als Croupier tätig. Er ist mit einem Grad der Behinderung von 40 einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Der Gehaltstarifvertrag sieht unterschiedliche Eingruppierungen der Croupiers vor.

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Ruhen des Arbeitsverhältnisses während der Schulferien

Eine Regelung in allgemeinen Geschäftsbedingungen, wonach "sich das aktive Arbeitsverhältnis" auf Zeiten im Jahr erstreckt, in denen in einem bestimmten Bundesland "Schulpflicht" besteht, ist dahingehend auszulegen, dass sie ein aktives Arbeitsverhältnis nur für Tage bestimmt, an denen einen Pflicht für Schüler/Schülerinnen des betreffenden Bundeslands besteht, zur Schule zu gehen.

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Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG - Diskriminierung wegen der Schwerbehinderung

Die beklagte Stadt schrieb Mitte 2013 die Stelle eines "Techn. Angestellte/n für die Leitung des Sachgebiets Betriebstechnik" des von ihr unterhaltenen Komplexes "Palmengarten" aus.

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Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach Geltendmachung des Mindestlohnes unwirksam

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn sie von dem Arbeitgeber als Reaktion auf eine Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohnes ausgesprochen wurde. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden.

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